Altenpflegerin schlägt Alarm

Kurztext: 

Altenpflegerin ./. Bundesrepublik Deutschland. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied im Juni 2011 zugunsten der Klägerin. Ihr durfte nicht gekündigt werden.

Inhalt:

Brigitte Heinisch arbeitete seit 2002 als Altenpflegerin in einem Pflegeheim der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und erlebte am eigenen Leib die Überlastung der Pflegekräfte. Gemeinsam mit sieben weiteren Kolleg_innen schlug sie Alarm und erstattete gegenüber der Pflegedienstleistung eine Überlastungsanzeige. Damit brachte sie einen Stein ins Rollen: dreimalige Kündigung seitens Vivantes, verbunden mit dem Versuch, ihre Kollegen gegen sie auszuspielen, Klage gegen die Kündigung und nahezu unglaubliche juristische Auseinandersetzungen über alle Instanzen vom Arbeitsgericht Berlin über das Bundesverfassungsericht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Fazit: Im Wachstumsmarkt Pflege geht es nicht um den menschenwürdigen Umgang mit alten Menschen oder gute Arbeitsbedingungen für die Pflefekräfte. Da geht es oft nur um Profit. Dagegen war Brigitte Heinisch mit Erfolg widerständig. Das sollte auch anderen Mut machen.

Die Autor_innen:
Brigitte Heinisch ist Altenpflegerin. Benedikt Hopmann ist Rechtsanwalt in Berlin.

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