Kleine Geschichte der Leiharbeit
2016 wollte die zuständige Ministerin A. Nahles dem „Missbrauch“ bei Leiharbeit einen Riegel vorschieben[2]. Schon 1972, als ein Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet wurde, war das Ziel, „Missstände“ zu beseitigen[3]. Aber der Missstand ist die Leiharbeit selbst. Ein Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das nicht die Leiharbeit, sondern nur deren Missstände verbieten will, kann den abhängig Beschäftigten nie den Schutz zurückgeben, der ihnen 1967 durch die Aufhebung des Verbots der Leiharbeit genommen wurde.
Wer sich genauer über die Geschichte der Leiharbeit informieren will, muss hier weiterlesen:
[2] A. Nahles BT-Protokolle 18. Wahlperiode 190. Sitzung 22.09.2016 S. 18764. Die Erwiderung auf diese Rede durch die Abg. d. Fraktion DIE LINKE Sahra Wagenknecht BT-Protokolle 18. Wahlperiode 190. Sitzung v. 22.09.2016, S. 18765 ff
[3] Abg. Folger (SPD) Bundestagsdebatte v. 21.06.1972 BT-Protokolle 6. Wahlperiode 194. Sitzung S. 11378
Begriffe – von Interessen geleitet:
wer genauer wissen will, was sich hinter den Begriffen Leiharbeit, Zeitarbeit, Verleiher, Entleiher usw. verbirgt, kann hier weiterlesen